Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung informiert über die Agentur für Zahlungen und Intervention für die Landwirtschaft (APIA) potenzielle Begünstigte darüber, dass zwischen dem 19. August und 2 einschließlich September 2022, erhält Anträge auf Sonderbeihilfe für landwirtschaftliche Erzeuger im Pflanzensektor gemäß Entscheidung Nr. 1032 / 18.08.2022 über die Gewährung außergewöhnlicher Beihilfen an landwirtschaftliche Erzeuger im Gemüsesektor, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 817/2022.

Dieses finanzielle Unterstützungsprogramm zielt darauf ab, den landwirtschaftlichen Erzeugern im Pflanzensektor einen finanziellen Zuschuss zur Unterstützung der zwischen dem 24. Februar und dem 12. August 2022 getätigten Ausgaben zu gewähren, mit dem Erwerb von Materialressourcen für Düngemittelprodukte und / oder Pflanzenschutzmittel und / oder Diesel, die 2022 in Gebieten mit Obstplantagen erforderlich sind und/oder mit Obstbüschen und / oder Weinbergen auf der Frucht mit Weintrauben, die Ressourcen effizient nutzen, verwaltet Nährstoffe und wendet umweltfreundliche und klimafreundliche Produktionsmethoden durch die landwirtschaftliche Instandhaltung der von ihnen durchgeführten Plantagen an.

Bewerbungen werden (per Fax / Post / Elektronik) bei den APIA-Zentren eingereicht / gesendet, wo sie den Antrag auf einmalige Zahlung 2022 eingereicht haben. APIA stellt Antragstellern vorgedruckte Formulare für den Antrag auf außergewöhnliche Beihilfe zur Verfügung, die mit Daten aus IACS – Single Payment Application 2022 hochgeladen wurden: Identifikationsdaten, deklarierte Gebiete und Pflanzen (Kulturcodes), und sie müssen gegebenenfalls prüfen / vervollständigen / korrigieren.

Die dem Antrag beigefügten Dokumente sind folgende:

  1. eine Kopie der Belege für den Kauf der erforderlichen Materialressourcen von Lieferanten, jeweils Düngemittelprodukte, Diesel und Pflanzenschutzmittel, ausgestellt zwischen dem 24. Februar, 2022 und 12. August 2022;
  2. Kopie des von der Bank koordinierten Dokuments, sofern sich die Bankdaten von den im Einzelzahlungsantrag 2022 eingegebenen Bankdaten unterscheiden;
  3. Selbsterklärung zur Umsatzsteuerregistrierung – Anhang 11 des Bewerberleitfadens:

– Für Nicht-Mehrwertsteuerantragsteller wird der gesamte im Beschaffungsunterstützungsdokument eingegebene Betrag abgerechnet;

-Für Antragsteller, die als Mehrwertsteuerzahler registriert sind, wird dies nicht durch außergewöhnliche Beihilfen geregelt.

Die vom Begünstigten in Kopie eingereichten / übermittelten Dokumente tragen den Ausdruck „gemäß Original“, werden vom Begünstigten durch Unterschrift datiert und beherrscht.

Die Begünstigten müssen die folgenden Zulassungsbedingungen erfüllen:

  1. a) eine außergewöhnliche Beihilfe zu beantragen, indem der Antrag beim APIA-Zentrum eingereicht wird, auf das er gerundet ist;
  2. b) in den APIA-Aufzeichnungen mit der Einzelzahlungsanfrage 2022 mit vom Feld deklarierten Flächen mit Obstplantagen und / oder Obststräuchern und / registriert sein/oder mit Weinbergen pro Obst mit Weintrauben gemäß den in Anhang Nr. 1 genannten Codes; Die deklarierten Flächen fallen in den Bereich von mindestens 0,1 ha einschließlich, bis zu maximal 200 ha, auch wenn die im Einzelantrag 2022 deklarierten Flächen größer als 200 ha sind;
  3. c) wesentliche Ressourcen auf der Grundlage von Belegen wie Steuerdokumenten und Rechnung sowie Steuerbeleg zu erwerben, die zur Identifizierung der Daten des Vor- und Nachnamens / Namens des Antragstellers führen, zwischen dem 24. Februar und dem 12. August 2022;
  4. d) im Antragsjahr 2023 die Fläche für Kulturpflanzen zu erhalten, für die sie außergewöhnliche Beihilfen erhalten.

Der Einheitsfinanzzuschuss beträgt 875 Lei / ha, was dem Betrag von 176,80 Euro / ha entspricht, zum Wechselkurs von 4,9489 Lei für 1 Euro gemäß den Bestimmungen von Abs. (6) der Kunst. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/467.

Der den Begünstigten gewährte Betrag wird durch Multiplikation des in Lei / Hektar ausgedrückten einheitlichen Finanzzuschusses mit der mit Obstplantagen und / oder Obstbüschen deklarierten Fläche und / erhalten/oder mit Weinbergen pro Obst mit Weintrauben aus dem Einzelzahlungsantrag 2022, ausgedrückt in Hektar und darf den Höchstwert von 175.000 Lei / Begünstigten nicht überschreiten.

Wenn der Zahlungsbetrag berechnet wird, indem der in Lei / Hektar ausgedrückte finanzielle Zuschuss mit der mit Obstplantagen und / oder Obstbüschen deklarierten Fläche multipliziert wird und/oder mit Weinbergen pro Obst mit Weintrauben aus dem Einzelzahlungsantrag 2022, ausgedrückt in Hektar, ist größer als der Gesamtwert der Belege, die für die gekauften materiellen Ressourcen eingereicht wurden, dann wird der Betrag genehmigt, der den Gesamtwert der Belege darstellt. Wenn der berechnete Betrag unter dem Gesamtwert der für die gekauften materiellen Ressourcen eingereichten Belege liegt, wird dieser berechnete Betrag genehmigt.

Die für die Durchführung des Beihilfesystems erforderlichen finanziellen Gesamtmittel belaufen sich auf 126.150.673.000 Lei, was dem gemäß den Bestimmungen der Kunst festgelegten Betrag von 25.490.649.000 Euro entspricht. 1 Abs. (6) der delegierten Verordnung (EU) 2022/467, die Folgendes sicherstellt:

  1. a) 63.075.3364 Tausend Lei, umgerechnet 12.745.3245 Tausend Euro, nicht erstattungsfähige externe Finanzierung gemäß Anhang zur delegierten Verordnung (EU) 2022/467;
  2. b) 63.075.3364 Tausend Lei, was dem Betrag von 12.745.3245 Tausend Euro entspricht, aus dem Staatshaushalt gemäß den Bestimmungen der Kunst. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2022/467 und im Rahmen der Haushaltsbestimmungen, die für 2022 dem Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mit diesem Ziel genehmigt wurden. Übersteigen die zentralisierten Beträge die für diesen Bestimmungsort genehmigten finanziellen Mittel, so wird der Betrag der Sonderbeihilfe für alle Begünstigten anteilig gekürzt.

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